Schulungen
Jetzt durchstarten...
Zu Beginn steht erst einmal Lernen und Fachkunde. Die
Sachkunde-prüfung muss vor der IHK abgelegt werden. Damit Du
diese auch möglichst beim ersten Mal bestehst, musst Du dich
richtig mit der Materie beschäftigen und dich darauf umfangreich
vorbereiten. Wir sind uns sicher, dass Du das auch alleine schaffst
und mit Hilfe von Google und Co. deine Fragen beantwortet
bekommst. Oder vielleicht nicht?
Unsere Schulungen erfassen die Sachgebiete:
Recht der öffentlichen Sicherheit (GG) - Gewerberecht (GewO) -
Datenschutzrecht (BDSG) - Bürgerliches Recht (BGB) - Grundzüge
der Sicherheitstechnik - Straf- und Strafverfahrensrecht
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Umgang mit Menschen
(Psychologie, soziale Kompetenz) - Umgang mit Waffen (WaffG)
Diesen 5 Tätigkeitsgebieten hat der Gesetzgeber die
Erfordernis einer Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
zugeordnet:
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in
Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr - Schutz
vor Ladendieben - Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher
Diskotheken - Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender
Position - Bewachung von zugangsgeschützten
Großveranstaltungen in leitender Funktion
Setze dich mit uns in Verbindung und vereinbare einen
unverbindlichen Beratungstermin.
Deine Zukunft in der
Sicherheitstechnik
Wir bringen dich sicher durch
die Prüfung.
Die Sicherheitsdienst-Branche bietet
eine Vielzahl von interessanten
beruflichen Möglichkeiten. Ob als
Neueinsteiger, alter Hase oder als
Auszubildender, am Anfang steht die
Sachkundeprüfung nach §34a.